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   FG Berlin, 28.02.2000 - 8 K 8750/98   

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https://dejure.org/2000,15599
FG Berlin, 28.02.2000 - 8 K 8750/98 (https://dejure.org/2000,15599)
FG Berlin, Entscheidung vom 28.02.2000 - 8 K 8750/98 (https://dejure.org/2000,15599)
FG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 8 K 8750/98 (https://dejure.org/2000,15599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Erstmaliger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Erstmaliger Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustabzug nur bei Änderbarkeit des entsprechenden Steuerbescheides möglich 2. Gegenüber einem Betriebsprüfer gestellter Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung führt nicht zur Ablaufhemmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 844
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Berlin, 28.02.2000 - 8 K 8750/98
    Diese zuletzt genannte Voraussetzung sichert die Bestandskraft des vorausgehenden Steuerbescheids; andernfalls könnten durch den Erlass des Verlustfeststellungsbescheids in einem bestandskräftigen Steuerbescheid enthaltene Fehler in einem späteren Veranlagungszeitraum korrigiert werden (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE - 187, 523, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 3).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Berlin, 28.02.2000 - 8 K 8750/98
    Die umstrittene Frage, ob die Korrektur eines Wertansatzes in der Bilanz des Vorjahres ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 im Hinblick auf die Veranlagung des Folgejahres darstellt (so der BFH, zuletzt im Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, BStBl II 2000, 18 m. w. N. auch zu den Gegenstimmen im Schrifttum) kann hier dahinstehen, da im Streitfall mangels Änderung des entsprechenden Körperschaftsteuerbescheids vom 14. Juni 1991 keine solche Bilanzberichtigung zum 31. Dezember 1989 durchgeführt worden ist (eine Bilanzberichtigung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 muss sich in entsprechend geänderten Steuerbescheiden niederschlagen, (vgl. Wacker, in: Blümich, EStG / KStG / GewStG , § 4 EStG Rz. 334 m. w. N.).
  • BFH, 04.12.1992 - III R 50/91

    Anspruch auf Investitionszulage für die Anschaffung einer Betriebsvorrichtung -

    Auszug aus FG Berlin, 28.02.2000 - 8 K 8750/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 ist aber das Wissen eines Außenprüfers wegen der notwendigen Arbeitsteilung innerhalb der Finanzbehörden der Veranlagungsstelle grundsätzlich nicht zuzurechnen, insbesondere wenn - wie hier - der relevante Umstand (Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung für das Folgejahr) im Betriebsprüfungsbericht nicht erwähnt ist (vgl. dazu nur BFH-Urteil vom 4. Dezember 1992 III R 50/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 496, unter 2. a. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • FG München, 16.03.2006 - 5 K 2941/04

    Prüfungsmitteilung des Lohnsteueraußenprüfers ist kein Änderungsantrag der

    Im Übrigen hat das FG Berlin in seinem Urteil vom 28.02.2000 8 K 8750/98, EFG 2000, 844 , zutreffend Folgendes ausgeführt: "Die unter Berücksichtigung der notwendigen Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung getroffene Wertung des BFH im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 muss auch bei der Auslegung des § 171 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 beachtet werden.
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